Allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste nutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Mit der Anlieferung der Stute oder der Samenbestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. 

 

2. Die Decksaison beginnt am 28. Februar 2024 und endet am 15. August 2024. 

 

3. Vor der Bedeckung / Besamung einer Stute müssen deren Pferdepass oder eine Kopie des Abstammungsnachweises sowie der Deckschein vorliegen. Die Deckscheine sollten bitte zu Beginn der Decksaison bei uns eingereicht werden! 

 

4. Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit etc.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich TG-Sperma eingesetzt oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht. Zusätzlich weisen wir Sie daraufhin, dass die Hengste, insbesondere die Junghengste, die im ersten Deckeinsatz stehen, erst nach abgeschlossener und bestandener HLP ins HB I eingetragen werden und danach erst eine vollständige Registrierung der Fohlen stattfinden kann.

 

 4. a Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, können von den Verbänden nur Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. 

Frischsamen-Versand.

 

5. Ihre Samenbestellungen sollten bitte telefonisch oder per Email  bis 10.00 h angemeldet werden. Aus der Bestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein: • der gewünschte Hengst • Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers • Ihre Mitgliedsnummer des Zuchtverbandes, dem die Besamung gemeldet werden soll • genaue Versandanschrift • Angaben zur Stute (Name, Lebensnummer) – der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden. 

6. Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig. Die Aushändigung des Deckscheins sowie die Weitergabe an den Verband erfolgen erst bei beglichener Deckgeldrechnung. 

 

7. Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und werden gesondert berechnet. Sie betragen derzeit 29,00 I incl. MWSt. (Konditionen können ggf. abweichen)Versandmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen erfahren Sie auf Anfrage. 

 

8. Der Züchter ist für die ordnungsgemäße Rücksendung der Samenversand- und -verwendungsnachweise verantwortlich. Liegen diese nicht vor, kann auch keine Erfassung der Besamung und Deckschein-Ausstellung erfolgen. Besamung der Stuten auf Station 

 

9. Bedingung für die Aufstallung ist die ordnungsgemäße Impfung gegen Influenza nach FN-Richtlinien und gegen EHV sowie deren Eintragung in den Equidenpass.

 

10. Der Tagessatz für die Unterbringung der Stute beträgt 10,00 EUR incl. MWSt., für Stuten mit Fohlen 12,00 EUR incl. MWSt. 

 

11. Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr des Eigentümers. 

 

12. Der Züchter stimmt der gynäkologischen Betreuung der angelieferten Stute durch den Stationstierarzt zu. Der Stationstierarzt entscheidet über den notwendigen Umfang der tierärztlichen Untersuchungen und Leistungen. Diese werden dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt. Bedeckung im Natursprung.

 

13. Bedeckung im Natursprung erfolgt ausschließlich nach Vorlage einer unbedenklichen Tupferprobe der Stute.Der Deckakt erfolgt auf eigenes Risiko. Entgeld für Besamung.

 

14. Die Decktaxe ist nach erster Besamung / Samenversand fällig. Für die Hengste, mit Deckgeldsplittung (Besamungs und Trächtigkeitsgebühr), wird bei der ersten Bedeckung eine Grundgebühr fällig und eine Trächtigkeitsgebühr .Die Trächtigkeitstaxe ist 45 Tage nach Lieferung des Samens (bzw. im Falle der Besamung beim Hengsthalter nach Besamung) fällig, es sei denn, der Züchter weist durch Übersendung einer tierärztlichen Bescheinigung im Original nach, dass die zu besamende Stute nicht tragend geworden ist (nachfolgend: „Nichtträchtigkeitsbescheinigung“). Geht die Nichtträchtigkeitsbescheinigung dem Hengsthalter nicht bis zum 15.10. des Jahres des Vertragsabschlusses im Original zu, ist die Trächtigkeitstaxe unabhängig davon geschuldet, ob die Stute tatsächlich tragend geworden ist. 

Bei Hengsten ohne Splitting (Besamung& Trächtigkeit) erfolgt bei Nichtträchtigkeit (Attest vom Arztes) eine 50 % Gutschrift des Deckgeldes für die nachfolgende Saison, die auch, sofern ein anderer Hengst benutzt wird auf  die Trächtigkeitsgebühr angerechnet wird. (Tel.01713284301)

 

 Sonstiges

15. Wir bieten eine Tierarztpauschale für Frischsperma-Besamung auf Station an zu 150,00 I zzgl. MWSt. pro Saison. Die Tierarztpauschale umfasst alle gynäkologischen Untersuchungen incl. Ultraschall sowie Probenentnahmen, nicht aber Versand- und Laborkosten sowie Behandlungen und Medikamente. 

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn

 

17.Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Stand Februar 2024.